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Leistung

Gutachten

Welche Art von Gutachten Sie brauchen, hängt davon ab, wer fragt und wozu das Ergebnis dienen soll. Die Untersuchung selbst ist in allen Fällen dieselbe.

Arten

Vier Auftragsformen

Gerichtsgutachten

Bestellung durch das Gericht im Straf- oder Zivilverfahren in Österreich. Befund und Gutachten folgen dem Beweisbeschluss und beantworten die gestellten Fragen — nicht mehr und nicht weniger.

Umfasst auf Anordnung auch die Erörterung des Gutachtens in der Verhandlung und die Beantwortung von Ergänzungsfragen der Parteien.

Privatgutachten

Auftrag durch eine Partei: Versicherer, Rechtsanwalt, Unternehmen oder Privatperson. Dient der Klärung der Ursache, der Prüfung eines Regressanspruchs oder der Entscheidung, ob ein Verfahren überhaupt Aussicht hat.

Ein Privatgutachten bindet das Gericht nicht, ist aber im Verfahren verwertbar und oft der Grund, warum es gar nicht erst zum Verfahren kommt.

Schiedsgutachten

Gemeinsamer Auftrag beider Seiten mit dem Ziel, den Streit ohne Gericht zu beenden. Die Fragestellung wird vorab abgegrenzt, das Ergebnis ist für beide Seiten verbindlich.

Spart in der Regel Zeit und Kosten gegenüber einem Verfahren — setzt aber voraus, dass beide Seiten sich vorher auf den Rahmen einigen.

Beratung

Fachliche Begleitung ohne förmliches Gutachten: Welche Spuren sind jetzt noch zu sichern, welche Fragen sind überhaupt beantwortbar, lohnt ein Ortsbefund zum jetzigen Zeitpunkt noch.

Auch für Versicherer sinnvoll, die vor der Beauftragung eines Vollgutachtens wissen wollen, worauf sie zusteuern.

Aufbau

Was in einem Gutachten steht

Ein Gutachten trennt Befund, technische Bewertung und Schlussfolgerung klar voneinander. Diese Trennung ist keine Formsache: Sie macht überprüfbar, an welcher Stelle eine Schlussfolgerung ansetzt und ob sie trägt.

Der Befund hält fest, was vorgefunden wurde — Zustand, Spuren, Messwerte, Dokumentation. Die technische Bewertung ordnet diese Feststellungen ein. Die Schlussfolgerung beantwortet die gestellten Fragen und würdigt alternative Hypothesen transparent, statt sie zu übergehen.

  • 01
    Auftrag und FragestellungWer hat beauftragt, welche Fragen sind zu beantworten, welche Unterlagen lagen vor.
  • 02
    BefundOrtsbefund, Spurenlage, Asservate, Dokumentation und technische Feststellungen.
  • 03
    Eingrenzung des AusbruchsbereichsHerleitung aus objektiven Brandspuren und technischen Befunden, mit Begründung.
  • 04
    EliminationsverfahrenWelche Zündquellen kommen in Betracht, welche sind auszuschließen und weshalb.
  • 05
    Beantwortung der FragenKlare Aussage, einschließlich der Angabe, wo eine Frage nicht abschließend beantwortbar ist.

Kosten

Die Kosten hängen vom Aufwand ab: Umfang der Brandstelle, Zahl der zu prüfenden Zündquellen, notwendige Laboruntersuchungen, Anfahrt. Eine seriöse Pauschale lässt sich vorab nicht nennen.

Was ich vorab nenne, ist eine Einschätzung des zu erwartenden Rahmens — im kostenlosen Erstgespräch, sobald der Sachverhalt grob bekannt ist. Bei gerichtlicher Bestellung richtet sich die Gebühr nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Verfahrens.

Dauer

Der Ortsbefund erfolgt so früh wie möglich — im Idealfall vor der Räumung. Die Dauer bis zum schriftlichen Gutachten hängt davon ab, ob Laboruntersuchungen nötig sind und wie schnell Unterlagen Dritter vorliegen.

Wenn eine Frist einzuhalten ist, sagen Sie das im Erstgespräch. Dann lässt sich vorab klären, ob sie realistisch ist.

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